Gemeinsam erleben

Kinder

  • Betreuung Ihres Kindes in gewohnter Umgebung (auch im Krankheitsfall)

Haushaltsnahe Tätigkeiten

  • Betreuung und Versorgung in Notsituationen (z.B. bei Krankheit)
  • Hilfe und Unterstützung im Haushalt
  • Haushaltshilfe bei Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung
  • Anleitung und Organisation im Haushalt

 Unterstützung durch Ihre Krankenkasse (nach §38 SGB V) oder Behörden möglich.